SPRECHEN, VERSTEHEN, ERLEBEN.


Bildungsprämie


Mit der Bildungsprämie fördert der Staat
Ihre berufliche Weiterbildung.
Er setzt damit gezielt finanzielle Anreize,
um Weiterbildung bezahlbar zu machen
und die individuellen Möglichkeiten im
Beruf zu erweitern.

Voraussetzung für den Erhalt des sog.
Prämiengutscheins ist ein Beratungs-
gespräch in einer Beratungsstelle.
Dabei werden die persönlichen Voraus-
setzungen, das genaue Weiterbildungs-
ziel und die Anforderungen an die Weiterbildung besprochen.

Ab 2012 gelten im Grundsatz folgende Fördervoraussetzungen:
Einen Prämiengutschein können erhalten:

  • Erwerbstätige in Deutschland, die befugt sind, in Deutschland zu arbeiten und durchschnittlich mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen die Beträge von 20.000 € (bzw. 40.000 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.
  • Beschäftigte während der Mutterschutzfrist oder in Elternzeit unterhalb der genannten Einkommensgrenzen.
  • Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer und Selbstständige, deren Erwerbseinkommen trotz der Mindestarbeitszeit unter den Regelleistungen der Grundsicherung liegt und die daher zu ihrem Erwerbseinkommen aufstockende Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II erhalten.

Pro Person kann im Rahmen dieser Förderrichtlinie alle zwei Kalenderjahre ein Prämiengutschein ausgestellt werden.

Die persönlichen Voraussetzungen für eine Förderung werden von einigen Personengruppen nicht erfüllt. Das sind zum Beispiel Soldaten, Referendare, Zivildienstleistende, Wehrdienstleistende, im Freiwilligen Sozialen Jahr Tätige, Schülerinnen und Schüler, Studierende, Auszubildende sowie Empfänger von Arbeitslosengeld.

Ihre nächst gelegene Beratungsstelle in Ihrer Region finden Sie hier.

 

Ihre Beratungsstelle in Lübeck:

Wirtschaftsförderung Lübeck GmbH, Projektbereich Weiterbildung, Falkenstr. 11, 
23564 Lübeck, http://www.weiterbildung-luebeck.de

Die Beratungsstelle berät Sie in allen Fragen der Bildungsprämie:

  • Welche Weiterbildung möchten Sie machen?
  • Was soll das Ziel des Kurses oder Lehrgangs sein?
  • Haben Sie schon einen konkreten Anbieter gefunden? etc.


Die Beratungsstelle prüft, ob die Förderkriterien erfüllt sind, nennt Ihnen mindestens drei Weiterbildungsanbieter und stellt Ihnen einen persönlichen Prämiengutschein aus.

Den Prämiengutschein können Sie für Lehrgänge, Prüfungen oder Zertifikate sowie für alle Maßnahmen, die der Fortbildung dienen, benutzen.

Kommen Sie uns besuchen - wir stellen Ihnen gern unsere entsprechenden Angebote vor.



Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

(Bildnachweis: Bundesministerium für Bildung und Forschung)

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